Reduzierung der Sparerfreibeträge 2007

Änderungen der Steuergesetze verheißen oft nichts Gutes. Diesmal betrifft es Ihre Zinseinkünfte: Ein vom Bundesrat verabschiedetes Steueränderungsgesetz bringt ab
dem 1. Januar 2007 für viele Kapitalanleger eine zusätzliche Steuerbelastung durch die Reduzierung der Sparerfreibeträge.
Was bedeutet dies im Detail?
Die Sparerfreibeträge liegen für Ledige dann nur noch bei 750 Euro (bislang 1.370 Euro) und für Verheiratete bei 1.500 Euro (bislang 2.740 Euro). Unverändert bleibt der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro bzw. 102 Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten).
Die neuen Freistellungshöchstbeträge lauten somit 801 Euro bzw. 1.602 Euro und gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 2007. Nur bis zur Höhe dieser Beträge bleiben Zins- und Dividendenerträge auch zukünftig steuerfrei.
Im Klartext bedeutet das, daß ein Alleinstehender dann nur noch etwa 27.000 Euro zu 3% Zinsen anlegen kann, ohne daß ein Zinsabzug befürchtet werden muss. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren entspricht dies einem Betrag von 53.400 Euro. Mit jedem Prozentpunkt an höherer Verzinsung profitiert dann der Fiskus von Ihren Zinserträgen.
Fakt ist, dass viele Sparer für ihre Zinserträge ab 2007 höhere Steuern zahlen müssen.
Was können Sie dagegen tun?
Wir als unabhängige Finanzexperten kennen vielfältige Produktlösungen, die Ihnen Möglichkeiten bieten, diese zusätzliche Steuerbelastung legal zu reduzieren. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch prüfen wir mit Ihnen, welche der folgenden Lösungen
für Sie in Frage kommt:
Übertragung von Vermögen auf Kinder Unter bestimment Voraussetzungen können Vermögensteile auch auf (minderjährige) Kinder übertragen werden.
Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung Mit einer so genannten NV-Bescheinigung, die für max. 3 Jahre gilt, erübrigt sich ein Freistellungsauftrag bei der Bank – es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt vorgenommen. Bestimmte Personengruppen, oft Kinder, Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können in den Genuß dieser Regelung kommen.
Alternative Investments (Beteiligungen) Erträge aus bestimmten geschlossenen Fonds sind anderen Einkunftsarten zuzuordnen und belasten somit nicht den Sparerfreibetrag. Eine interessante Variante.
Anlagen in Investmentfonds Bei Investmentfonds kennen wir Anlagealternativen, die mehrheitlich von steuerfreien Kursgewinnen und weniger von steuerpflichtigen Zinserträgen profitieren und so Ihren Sparerfreibtrag schonen.
Sind auch Sie betroffen? Wir „checken“ Ihre Freibeträge.
Gerne überprüfen wir mit Ihnen, inwieweit Sie vom Steueränderungsgesetz 2007 betroffen sind und informieren Sie unverbindlich über attraktive Anlagealternativen und Produktlösungen. Mit unserem „Freibetrags-Check 2007“ erhalten Sie schnell einen Überblick, ob Ihre Freibeträge im nächsten Jahr ausreichen oder nicht.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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